Freitag, 27. September 2019, von Michael Beez
Im zweiten Teil unserer Serie wollen wir uns diesmal der Computer Sicherheit widmen. Allzu oft setzen sich in unseren Köpfen Grundsätze bzw. Regeln fest die man, obwohl nicht belegbar oder gar falsch, trotzdem für allzu voll nimmt.
Irrtum 1 – Wenn ich einen Virus oder ein anderes Schadprogramm auf dem Computer habe, macht sich dieses auch bemerkbar.
Leider ein durchaus zweifelhaftes Argument, denn meist stellt der Anwender erst dann fest ob sein Computer mit einem Virus infiziert ist wenn es schon fast zu spät ist. Dabei gibt es verschiedenste Arten von Viren oder anderen schädlichen Programmen die auf unterschiedlichen Wegen meist unbemerkt auf Computer, Smartphones oder Tablets eingeschleust werden können. Diese haben meist zum Ziel unaufällig personenbezogene Daten oder Zugangsdaten für Online-Shops, Banking etc. sowie Konto- und Kreditkartennummern abzugreifen um dem Ahnungslosen Opfer einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen zu können. Leider gibt es keinen hundertprozentigen Schutz vor diesen Bedrohungen, insbesondere, wenn diese noch weitgehend unbekannte Sicherheitslücken im Betriebssystem ausnutzen. Jedoch können Anwender mit Maßnahmen wie einer Virenschutz-Software und Firewall sowie der umgehenden Installation von Software-Updates und einem vorsichtigen Umgang mit E-Mail-Anhängen ihren Schutz erhöhen. Auch sollten Anwender große Vorsicht walten lassen, wenn sie Software oder andere Daten aus unbekannten Quellen herunterladen oder installieren. Im Zweifel sollte stets darauf verzichtet werden.
Irrtum 2 – Ich habe nichts zu vergbergen, also kann ich kein Ziel eines Cyber-Angriffes werden
Diese Annahme ist grundlegend falsch, da Cyber-Kriminelle alle für Sie verfügbare Daten für Ihre Zwecke nutzen können und vor allem auch werden. Wirklich jeder der sich im Internet bewegt, einkauft, Dinge sucht oder Online-Banking betreibt hinterlässt eine Vielzahl an Daten-Schnipseln die nicht nur für Firmen sondern auch für Kriminelle interessant sind. Von einem ungeschützten Rechner können Kriminelle dort gespeicherte oder im Internet übertragene Zugangs-, Konto- und Kreditkartendaten leicht stehlen und missbrauchen. Ebenso leicht können Kriminelle über offen einsehbare E-Mail Adressen (z.B. auf der Firmen Webseite) entsprechende Erpresser-Mails verschicken. Der Nutzer erhält lediglich eine Meldung, einen bestimmten Geldbetrag (Ransom = engl. Lösegeld), zumeist über verschleierte Kanäle wie der Internetwährung Bitcoins, zu bezahlen, damit er wieder an seine Daten kommt.
Irrtum 3 – Wenn ich alle Daten von meinem Gerät lösche und anschließend den Papierkorb leere, sind die Daten ein für alle Mal weg
Diese Aussage ist ebenfalls nicht korrekt. Um Daten wirklich unwiederbringlich zu löschen, ist mehr als nur ein Schritt notwendig. Um möglichen Missbrauch zu vermeiden sollten Sie auf jeden Fall sicherstellen, dass zuerst alle Daten sicher gelöscht wurden bevor Sie ein Gerät verkaufen oder entsorgen. Durch das Verschieben der Dateien in den Papierkorb bleiben diese dennoch auf dem Speichermedium erhalten. Auch nach Leerung des Papierkorbes lassen sich Daten mit ein wenig Aufwand wieder herstellen. Einzig das Überschreiben von Daten bzw. der Festplatte lässt die Daten auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Hierzu sollte man dann auch eine entsprechende Software nutzen. Sollte der Rechner entsorgt werden, empfiehlt es sich die Festplatte zuvor auszubauen und diese tatsächlich physikalisch zu zerstören, oder alternativ diese zur fachgerechten Entsorgung an einen entsprechenden Entsorgungsbetrieb zu geben.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den oben Irrtümern ein paar sinnvolle Tipps und Informationen an die Hand geben konnten. Sollten Sie Fragen oder gar Probleme zu den einzelnen Themenbereichen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne unter +49 (07141) 48874-49 oder via Mail beez@aces-online.de zu Verfügung.
Ihr
Michael Beez
Marketing & Sales Manager