Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
der Aces IT-Solutions oHG
(nachfolgend „ACES“ genannt)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Aces IT-Solutions oHG, insbesondere IT-Dienstleistungen, Beratungsleistungen, Wartungs- und Supportleistungen, Software- und Hardwarelieferungen sowie sonstige Leistungen.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten sie nur, soweit die jeweiligen Regelungen gesetzlich zulässig sind.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ACES ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen ACES und dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von ACES sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von ACES oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
2.3 Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ACES.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
3.2 ACES ist berechtigt, technische Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch die vereinbarte Funktion der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3.3 ACES ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte einzusetzen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
4.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug, spätestens innerhalb von drei (3) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
4.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist ACES berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
4.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ACES anerkannt sind.
5. Liefer- und Leistungszeiten
5.1 Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Umstände, die nicht von ACES zu vertreten sind, verlängern die Liefer- und Leistungsfristen angemessen.
5.3 ACES ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen und diese entsprechend dem jeweiligen Leistungsfortschritt gesondert abzurechnen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
6.2 Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Gewährleistung
7.1 Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen.
7.2 ACES ist berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.
7.3 Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
8. Allgemeine Haftung
8.1 ACES haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ACES nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfälle, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit sie gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen.
9. Haftung für selbst entwickelte Software und Celarix (B2B)
9.1 Dieser Abschnitt gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
9.2 Für von ACES selbst entwickelte oder vertriebene Software, insbesondere für die Softwareplattform Celarix, gilt Folgendes:
ACES haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ACES nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4 Die Haftung von ACES für Schäden aus der Nutzung selbst entwickelter Software ist der Höhe nach auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde für die betreffende Software innerhalb der letzten 180 Tage (sechs Monate) vor Eintritt des Schadens gezahlt hat.
9.5 Ansprüche wegen Mängeln an selbst entwickelter Software verjähren innerhalb von 180 Tagen ab Abnahme oder produktivem Einsatz der Software.
9.6 Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für den Verlust von Daten, sofern der Kunde nicht nachweist, dass regelmäßige Datensicherungen durchgeführt wurden.
9.7 ACES schuldet bei Softwareentwicklungen, -anpassungen oder -konfigurationen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik.
9.8 Celarix ist eine modular aufgebaute Softwareplattform. Eine Anpassung oder Konfiguration erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Anforderungen. ACES übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software für einen bestimmten wirtschaftlichen oder organisatorischen Zweck des Kunden geeignet ist.
10. Nutzungsrechte an Software
10.1 Der Kunde erhält an von ACES gelieferter Software ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10.2 Lizenz- und Nutzungsbedingungen von Drittsoftware gehen diesen AGB vor.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von ACES.
12. Datenschutz
12.1 ACES verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
12.2 Soweit erforderlich, schließen ACES und der Kunde eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Heilbronn, Baden-Württemberg.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ludwigsburg, 10. 02. 2026
Aces IT-Solutions oHG
Monreposstraße 57
71634 Ludwigsburg
Deutschland / Germany